VerwendungZum Einbau in Rohrleitungen zum Schutz von Behältern und Anlagenteilen gegen Deflagration brennbarer Flüssigkeiten und Gase. Einsetzbar für alle Stoffe der Explosionsgruppen IIA1 bis IIA mit einer Normspaltweite (MESG) > 0,9 mm. Beidseitig wirkend, für einen maximalen Betriebsdruck von 1,2 bar abs. und einer maximalen Betriebstemperatur von 60°C. Der Abstand von der Zündquelle bis zur Armatur darf eine Länge von 50 x Rohrinnendurchmesser nicht überschreiten. Alle Größen sind gegen "Stabilisiertes Brennen" bis zu einer max. Brenndauer BT <= 30,0 min kurzzeitbrandsicher. Zur Erkennung eines "Stabilisierten Brennens" ist je ein Thermofühler auf der gefährdeten Seite einzubauen. Der Einbau ist sowohl in horizontal und vertikal verlaufende Rohrleitung zulässig.
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