Verwendung
Zum Einbau in Rohrleitungen zum Schutz von Behältern und Anlagenteilen gegen Deflagration brennbarer Flüssigkeiten und Gase. Einsetzbar für alle Stoffe der Explosionsgruppe IIA1 (alt : I) mit einer Normspaltweite (MESG) ≥ 1,14 mm. Beiseitig wirkend, für einen maximalen Betriebsdruck von ≤ 1,1 bar abs. und einer Betriebstemperatur von ≤ 60°C, dauerbrandsicher. Der Abstand von der Zündquelle bis zur Armatur darf eine Länge von 50 x Rohrinnendurchmesser nicht überschreiten. Der Einbau der Deflagrationsrohrsicherung ist sowohl in horizontal als auch in vertikal verlaufenden Leitungen zulässig.
Optional kann die Armatur mit einem Thermofühler ausgerüstet werden.
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