Verwendung
Zum Einbau in Rohrleitungen (z.B. zu thermischen Nachverbrennungsanlagen) zum Schutz gegen Rohrdeflagrationen brennbarer Flüssigkeiten und Gase. Einsetzbar für alle Stoffe der Explosionsgruppen IIA1 bis IIA mit einer Normspaltweite (MESG) > 0,9mm. Einseitig wirkend, für einen maximalen Betriebsdruck von 1,2 bar abs. und eine maximale Betriebstemperatur von 60°C. Der Abstand von der Zündquelle bis zur Armatur darf das L/D-Verhältnis (Rohrlänge/Rohrdurchmesser) nicht überschreiten. Der Einbau der Deflagrationsrohrsicherung ist sowohl in horizontal als auch in vertikal verlaufende Leitungen zulässig. Die Thermofühler (2 Stück, einseitig angeordnet) dienen zum Auslösen einer Notfunktion = Absperren oder Inertisieren des Gasstromes, wenn an der KITO-Sicherung ein Kurzzeitbrand detektiert wird (nur in horizontaler Einbaulage).
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