Verwendung
Zum Einbau in Rohrleitungen zum Schutz von Behältern und Anlagenteilen gegen Deflagration brennbarer Flüssigkeiten und Gase. Einsetzbar für alle Stoffe der Explosionsgruppe IIA1 (alt : I) mit einer Normspaltweite (MESG) ≥ 1,14 mm. Beidseitig wirkend, für einen maximalen Betriebsdruck von ≤ 1,2 bar abs. und einer Betriebstemperatur von ≤ 60°C. Der Abstand von der Zündquelle bis zur Armatur darf eine Länge von 50 x Rohrinnendurchmesser nicht überschreiten. Der Einbau der Deflagrationsrohrsicherung ist sowohl in horizontal als auch in vertikal verlaufenden Leitungen zulässig. Zur Erfassung eines Nachbrandes auf dem KITO-Rost kann die Armatur, optional, mit einem Thermofühler auf der entsprechenden Seite ausgerüstet werden.
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