Verwendung
Zum Einbau in Rohrleitungen zum Schutz von Behältern und Anlagenteilen gegen Deflagration brennbarer Flüssigkeiten und Gase. Einsetzbar für alle Stoffe der Explosionsgruppe IIA1 (alt : I) mit einer Normspaltweite (MESG) ≥ 1,14 mm.Beidseitig wirkend, für einen maximalen Betriebsdruck von 1,3 bar abs. und einer maximalen Betriebstemperatur von 60°C. Der Abstand von der Zündquelle bis zur Armatur darf eine Länge von 50 x Rohrinnendurchmesser nicht überschreiten. Alle Größen sind gegen "Stabilisiertes Brennen" zeitlich unbegrenzt (=Dauerbrand) flammendurchschlagsicher. Zur Erkennung eines "Stabilisierten Brennens" ist je ein Thermofühler auf der gefährdeten Seite einzubauen. Der Einbau ist sowohl in horizontal und vertikal verlaufende Rohrleitungen zulässig.
Bitte Sachmerkmal auswählen, um Artikel nach Merkmalen zu sortieren.
Artikel wurde zum Warenkorb hinzugefügt
Artikel wurde zur Anfrage hinzugefügt
Mindestmenge: