Verwendung
Einbau in Rohrleitungen als Deflagrationsrohrsicherung z. B. zur Absicherung von Zündgasleitungen von Gasverbrauchseinrichtungen (Fackel von Biogasanlagen). Einsetzbar für alle Stoffe der Explosionsgruppen IIA1 bis IIA mit einer Normspaltweite (MESG) > 0,9 mm. Beidseitig wirkend, für einen maximalen Betriebsdruck von 1,2 bar abs. und einer maximalen Betriebstemperatur von 60°C. Der Abstand von der Zündquelle bis zur Armatur darf eine Länge von 50 x Rohrinnendurchmesser nicht überschreiten.
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